Mitglied werden
Eine Mitgliedschaft bei der AHK Japan bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen. Wir bilden ein starkes und aktives Netzwerk, in dem sich unsere Mitglieder austauschen und neue Verbindungen knüpfen können. Unternehmen aller Nationalitäten können bei uns Mitglied werden. Unser Fokus liegt dabei auf deutsch-japanischen Beziehungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft und Ihren Mitgliedsantrag!
Mitgliederkategorien und Mitgliedsbeiträge
Kategorie | Voraussetzung | Jährlicher Beitrag |
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Ordentliche Mitglieder | ||
Ordentliches Mitglied | Für alle Unternehmen und Organisationen in Japan (die genaue Staffelung der Beitragssätze finden Sie unten in der zweiten Tabelle). | 200.000 Yen - 430.000 Yen |
Außerordentliche Mitglieder | ||
Mitglied außerhalb Japans | Für Unternehmen und Organisationen ohne Rechtseinheit in Japan (Repräsentanzen ausgenommen). (Sollte ein Tochterunternehmen in Japan gegründet werden, wird die Mitgliedschaft zu „Ordentliches Mitglied“ hochgestuft.) | 70.000 Yen |
Neues Mitglied | Für Unternehmen und Organisationen in Japan, die seit mindestens drei Jahren kein Mitglied der AHK Japan sind (gültig für ein Kalenderjahr). | 50.000 Yen |
Startup Mitglied | Für Startups und Entrepreneure in Japan mit weniger als 10 Angestellten, die innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet wurden (inklusive der Zeit, seit der sich Investoren beteiligt haben). (Die Startup Mitgliedschaft ist bis zu 5 Jahre nach dem Gründungsjahr gültig und wird danach automatisch zu „Ordentliches Mitglied“ hochgestuft.) | 50.000 Yen |
Gemeinnütziges Mitglied | Für gemeinnützige und nicht-profitorientierte Organisationen. | 50.000 Yen |
Nur Ordentliche Mitglieder haben:
- Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
- Das Recht zur Wahl des Vorstandes
- Die Möglichkeit, für den Vorstand zu kandidieren
Beitragssätze für Ordentliche Mitglieder
Der jährliche Beitrag für Ordentliche Mitglieder richtet sich für Hersteller und Handelsgesellschaften nach dem individuellen Jahresumsatz. Bei Dienstleistern ist er abhängig von der Mitarbeiterzahl.
Hersteller und Handelsgesellschaften (Jahresumsatz) | Dienstleister (Mitarbeiteranzahl) | Jahresbeitrag |
Weniger als eine Milliarde Yen | Bis zu 30 | 200.000 Yen |
Eine Milliarde bis 4,9 Milliarden Yen | 31 bis 50 | 300.000 Yen |
Fünf Milliarden bis 49 Milliarden Yen | 51 bis 100 | 330.000 Yen |
50 Milliarden bis 100 Milliarden Yen | Mehr als 100 | 400.000 Yen |
Mehr als 100 Milliarden Yen | — | 430.000 Yen |
Mitgliedschaft beantragen
Um Mitglied der AHK Japan zu werden, füllen Sie online bitte den Aufnahmeantrag aus. Nach Genehmigung durch den Vorstand wird Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung für den Mitgliedsbeitrag zugeschickt. Die Mitgliedschaft beginnt nach dem bestätigten Zahlungseingang Ihres Mitgliedsbeitrags.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Ein eventueller Austritt muss spätestens drei Monate vor Jahresende (bis zum 30. September) dem Vorstand gegenüber schriftlich mitgeteilt werden, und wird sodann mit Ende Dezember desselben Jahres wirksam.
Die Satzung der AHK Japan steht hier zum Herunterladen bereit: Satzung