Legitimationsprüfung

Für die Eröffnung eines Kontos, die Verwahrung von Wertpapieren oder die Nutzung von Schließfächern bei einem Kreditinstitut in Deutschland ist eine Identitätsfeststellung notwendig. Die Grundlage hierzu bildet das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), das die Prüfung der Identität natürlicher und juristischer Personen außerhalb Deutschlands vorsieht. Die AHK Japan übernimmt für in Japan ansässige Personen und Unternehmen diese Legitimationsprüfung.

© OlgaLIS

Details zur Legitimationsprüfung

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen

Natürliche Personen

Erforderliche Unterlagen für einen Antrag:

  • Formular zur Identitätsprüfung (ausgestellt von dem Kreditinstitut, bei dem ein Konto eröffnet werden soll) 
  • Gültiger Reisepass
  • Japanische Wohnsitzbescheinigung (juminhyō), ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate (auf Japanisch oder Englisch)
  • Falls vorhanden: Auszug aus dem japanischen Familienregister (koseki), ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate (auf Japanisch, ohne Übersetzung)

Terminvergabe:

  • Eine Reservierung ist notwendig.
  • Termine werden nach vorheriger Vereinbarung werktags, außer an Feiertagen, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr vergeben.
  • Der zukünftige Kontoinhaber muss persönlich zur Identifikations- und Legitimationsprüfung erscheinen.
  • Online-Verfahren sind nicht verfügbar.

Bearbeitungsgebühr:

8.000 Yen

  • Es kann kein Wechselgeld gezahlt werden. Bitte halten Sie daher die Gebühr passend bereit.
  • Häufig werden anfallende Gebühren für die GwG-Identifizierung und die Legitimationsprüfung vom deutschen Kreditinstitut übernommen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der gewählten Bank über die genauen Konditionen.

Juristische Personen

Erforderliche Unterlagen für einen Antrag:

  • Formular zur Identitätsprüfung, ausgestellt von dem Kreditinstitut, bei dem ein Konto eröffnet werden soll
  • Japanischer Unternehmensregistereintrag, ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate (auf Japanisch)
  • Gültiger Reisepass mindestens eines Verfügungs- und Vertretungsberechtigten des Unternehmens*
  • Japanische Wohnsitzbescheinigung des Verfügungs- und Vertretungsberechtigten des Unternehmens (juminhyō), ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate (auf Japanisch oder Englisch)*
  • Auszug aus dem japanischen Familienregister (koseki) des Verfügungs- und Vertretungsberechtigten des Unternehmens, ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate (auf Japanisch)*

Terminvergabe:

  • Eine Reservierung ist notwendig.
  • Termine werden nach vorheriger Vereinbarung werktags, außer an Feiertagen, von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr vergeben.
  • Der zukünftige Kontoinhaber muss persönlich zur Identifikations- und Legitimationsprüfung erscheinen.
  • Online-Verfahren sind nicht verfügbar.

Bearbeitungsgebühr:

Die Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand. Wir erstellen Ihnen im Vorfeld gerne ein Angebot.

Falls es mehrere Vertretungsberechtigte innerhalb des Unternehmens geben sollte, werden von allen Verfügungs- und Vertretungsberechtigten (bis zu fünf Personen) Reisepass, Wohnsitzbescheinigung und Auszug aus dem Familienregister benötigt.